Allgemeine Geschäftsbedingungen der Simon Schneider und Olaf Herrigt GbR für Bannerwerbung auf https://marktplatz-sicherheit.de
- Werbeauftrag
1.1 Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf der Seite https://marktplatz-sicherheit.de/ zwischen der Simon Schneider und Olaf Herrigt GbR( Auftragnehmer) und Kunden (Auftraggeber)
1.2 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeine Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.
- Vertragsschluss
2.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag nur durch schriftliche oder durch per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande.
2.2 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
2.3 Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
- Datenanlieferung
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn (10 Tage nach Buchung, bzw. 5 Tage vor Schaltungsbeginn)) anzuliefern. Sollte das Werbemittel nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, verfällt in diesem Fall der Anspruch auf die gebuchte Werbefläche ersatzlos. Eine Rückerstattung der im Voraus ggf. bezahlten Gebühren ist sodann ausgeschlossen.
3.2 Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
3.3 Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
- Ablehnungsbefugnis
4.1 Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
– deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder – deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
4.2 Der Anbieter behält sich vor, Aufträge abzulehnen, die nach seiner Auffassung in direkter Konkurrenz zu den Dienstplanmachern, dem Marktplatz-Sicherheit, oder einer anderen Unternehmung der Simon Schneider und Olaf Herrigt GbR stehen, oder inhaltlich nicht zum Marktplatz-Sicherheit passen.
4.3 Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 erfüllt werden.
- Rechtegewährleistung
5.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
5.2 Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
- Gewährleistung des Anbieters
6.1 Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird – durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
– durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
– durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
– durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
– durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 20 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. an-
deren Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
- Zahlung
Die Zahlungsbedingungen werden vertraglich geregelt.
- Schlussbestimmungen
10.1 Hat der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er diesen nach Vertragsabschluss ins Ausland gilt der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand und Erfüllungsort.
10.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, gilt der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand und Erfüllungsort
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
10.4 Ist eine Klausel nichtig oder unwirksam, bleiben die restlichen Bedingungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich für die unwirksame Bestimmung eine gültige zu treffen.
10.5 Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sind nur schriftlich wirksam.