Veröffentlicht am: 02.03.2022

Mindestlohn

Beifall für den höheren Mindestlohn - aber was bringt er dem Sicherheitsgewerbe?

Zum Auftakt der neununddreißigsten Runde stellen wir die Frage: „Welche Auswirkungen wird die Erhöhung des Mindestlohns auf das Sicherheitsgewerbe haben, das ja eigentlich mit Tariflöhnen arbeitet? Wird er Folgen für die Tarifverträge haben?“

Im Interview mit

Bernd M. Schäfer · Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH

Christine Behle · Stellvertretende Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Berlin, und Leiterin diverser Fachbereiche, darunter „Besondere Dienstleistungen“

Dirk Dernbach · Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG

Dirk Faßbender · Prokurist und Leiter der KÖTTER Akademie GmbH & Co. KG

Dr. Harald Olschok · Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW) und der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW)

Julia Al Fawal · Geschäftsführerin der ToSa Security & Service GmbH & Co.KG

Marcus Karallus · Leiter des Akademiebetriebs der Power Akademie GmbH

Martin Handschuh · Leiter Key Account Management der WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG

Michael Metz · langjähriger Experte auf dem Gebiet der Sicherheits-Dienstleistung

Michael Wronker · Vizepräsident des BVMS e.V.

Peter Haller · Geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH

Ralf Philipp · Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GbmH & Co. KG

 

Eine kurze Einleitung

Der Mindestlohn von zwölf Euro kommt im Oktober. Ist diese Entscheidung richtig? Welche Auswirkungen wird das auf das Sicherheitsgewerbe haben, das ja eigentlich mit Tariflöhnen arbeitet? Wird er Folgen für die Tarifverträge haben? Wird er die schwarzen Schafe vom Markt fegen und Einfluss auf das Image der Branche nehmen? Und wie sieht es mit der moralischen Seite aus: Sind zwölf Euro fair oder wie hoch müsste ein fairer Mindestlohn sein?


Bernd M. Schäfer

Geschäftsführender Gesellschafter der ATLAS Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH

„Die Personalbeschaffung wird sogar noch schwieriger“

Der Arbeitsmarkt ist leer. Was wie ein bekanntes Szenario klingt, hat sich im letzten Jahr noch verschärft. Er ist KOMPLETT leer. Wer das Personal hat, hat die Lizenz zum Gelddrucken. In Bayern werden bereits Verrechnungssätze von mehr als 40,00 Euro pro Stunde für einfache Werkschutzleistungen abgerechnet und von den Auftraggebern bezahlt. Die auch kein Personal hätten, um die Lücken durch wegfallende Dienstleister zu stopfen. Hilft da die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro? Die Frage erübrigt sich. Natürlich nicht. Wenn für verschiedene Tätigkeiten derselbe Mindestlohn bezahlt wird, so wählen die Arbeitnehmer die Jobs mit

  • der besseren Bezahlung, und die liegt dann weit weg vom Mindestlohn
  • den besseren Arbeitszeiten, also ohne Schicht- oder Nachtdienst, gar nicht zu reden von Wochenschichten wie bei Bahngleissicherungsdiensten
  • dem besseren Ruf.

Und insoweit führt die Anhebung des Mindestlohns weder zu mehr Arbeitskräften insgesamt (solange nicht die Sozialleistungen deutlich weniger wachsen und dadurch das Delta zwischen Arbeitsentgelt und Sozialleistung größer wird) noch zu mehr Arbeitskräften in der Sicherheitswirtschaft, denn in diesem Arbeitnehmermarkt ist „Bewachung“ einfach nicht sexy genug, um mithalten zu können.

Meine Prognose ist, dass sich die Probleme bei der Personalbeschaffung für Sicherheits-Dienstleister nur noch verschärfen werden, ohne dass ein sinnvoller Ausweg aus dieser Misere erkennbar ist. Solange es immer noch einen Anbieter gibt, der es dann doch billiger macht, wird dieser genommen, es ist dafür egal, auf welchem Niveau Urlaubs- und Kleidergeld oder Rüstzeiten und Überstundenzuschläge nicht bezahlt werden. Solange das nicht geändert wird, ist es egal, wie hoch der Mindestlohn ist.

Einige Stellschrauben sind einfach zu drehen: Verlangt ein Auftraggeber in punkto Versicherungsschutz wenigstens den Stand der DIN 77200-1, so erhält er eine andere Qualität der Dienstleistung als bei einem Unternehmen, das diesen Versicherungsstandard nicht bietet. Wird der Standard der DIN 77200-1 allgemein eingefordert, so kehrt hier Waffengleichheit ein. Es gibt heute noch zu viele Bewachungsunternehmen, die mit einer Schmalspurversicherungslösung (aber mit Adler) am Markt agieren und so etwas Minderwertiges anbieten, was andere Anbieter zum doppelten Preis und in guter Qualität einkaufen müssen. Je mehr Stellschrauben gedreht werden, desto kleiner wird die Differenz zwischen den „Wadenbeißern“ und den seriösen Anbietern. Der Mindestlohn hat darauf keinen großen Effekt.


Christine Behle

Stellvertretende Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Berlin, und Leiterin diverser Fachbereiche, darunter „Besondere Dienstleistungen“

„Ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit“

Es wird niemanden verwundern, dass ver.di den Gesetzentwurf zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns begrüßt. Schon die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 hat die Einkommenssituation von Millionen Menschen verbessert, von denen nicht wenige in „systemrelevanten“, aber gering bezahlten Berufen arbeiten.

Für den gesetzlichen Mindestlohn setzten sich damals unsere Gewerkschaft ver.di zusammen mit der Gewerkschaft NGG mit zahlreichen Aktivitäten ein. 2019 beschloss dann der ver.di-Bundeskongress die Forderung nach einer Anhebung des Mindestlohns auf mindestens zwölf Euro, und auch diese Forderung brachten wir beständig in den öffentlichen Diskurs ein.

Der Mindestlohn zieht eine wichtige Haltelinie für viele Beschäftigte, insbesondere im Niedriglohnsektor und liefert damit zugleich einen wertvollen Beitrag gegen die Altersarmut. Von der geplanten Erhöhung auf zwölf Euro werden laut verschiedener Studien zwischen 6,2 und 8,6 Millionen Beschäftigte profitieren und teilweise kräftige Lohnerhöhungen erhalten. Sieht man auf die Branchen, wird es sich auf viele Menschen auswirken, die beispielsweise bei Paketdiensten, im Einzelhandel, im Hotel- und Gaststättengewerbe und auch im Sicherheitsgewerbe beschäftigt sind.

Natürlich verdrängt der gesetzliche Mindestlohn tarifliche Regelungen zu einzelnen Lohn- und Entgeltgruppen unter zwölf Euro, die es auch noch im Wach- und Sicherheitsgewerbe gibt. Aber eine allgemeine Lohnuntergrenze wie der gesetzliche Mindestlohn und Tarifverträge mit Regelungen für alle Lohn- und Entgeltgruppen, Zuschlägen, Urlaubsansprüchen, Arbeitszeit und vielen Arbeitsbedingungen mehr, stehen nicht im Widerspruch. Der gesetzliche Mindestlohn ist gute und richtige Ergänzung, mit dem der Staat ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit schafft.

Zudem schützt der Mindestlohn Beschäftigte in Unternehmen ohne Tarifvertrag. Die Erhöhung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die Stärkung tarifgebundener Unternehmen aus, denn einzelne tariflose Unternehmen können nicht länger auf Kostenvorteile durch Lohndumping setzen. Das wird sich auch in der Sicherheitsbranche zeigen, und gute Arbeitsbedingungen sind auch notwendig. Unter anderem die Pandemie hat aufgezeigt, dass die Branche vielfältiger wird und die Digitalisierung beispielsweise verdeutlicht, sie wird dazu anspruchsvoller.

Für gute Arbeitsbedingungen und gute Löhne tritt ver.di solidarisch mit betriebs-, tarif- und gesellschaftspolitischem Engagement ein. Arbeit ist immer attraktiver, wenn es eine faire und angemessene Bezahlung gibt, die insbesondere Arbeitsbelastung und Qualifikation berücksichtigt. Ein Mindestlohn sollte ein deutlich existenzsicherndes Einkommen und spätere Rente gewährleisten sowie die steigenden Lebenshaltungskosten berücksichtigen. Mit einem Blick auf die europäische Mindestlohnrichtlinie wäre es folgerichtig, die in der Gesetzesbegründung enthaltene Orientierung am Schwellenwert von 60 Prozent des Medianlohns – des mittleren Einkommens einer Gesellschaft – auch direkt im Gesetz zu verankern.


Dirk Dernbach

Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG

„Der Farbwechsel von Schwarz auf Weiß kann schnell gehen“

Dass der Mindestlohn sukzessive steigen würde, sollte jedem klar gewesen sein. Ich finde den Zeitpunkt sehr unpassend, waren doch künftige Erhöhungen bereits beschlossen, so dass sie auch bei Tarifverhandlungen berücksichtigt wurden. Dennoch schön zu sehen, dass es auch Wahlversprechen gibt, die zeitnah umgesetzt werden. Unsere Branche wird es am Tag der Umsetzung nicht so sehr treffen, liegen die meisten „tariflichen Mindestlöhne“ doch bereits über diesem Niveau.

Wenn wir das sachlich reflektieren, finden wir aufgrund von Personalknappheit kaum noch Personal, das bereit ist, für den tariflichen Mindestlohn zu arbeiten. Und das führt uns generell wieder zum Thema „Preissteigerungen“. Selbstverständlich werden diese Faktoren auch Einfluss auf kommende Tarifverhandlungen haben.

Inwiefern die Situation Einfluss auf „schwarze Schafe“ haben könnte, verstehe ich nicht ganz, ändert sich doch auch für diese nur rein rechnerisch etwas. Was haben wir nicht schon alles versucht, sie zum Aussterben zu bewegen! Wie lautet die heutige Definition von „schwarzes Schaf“ eigentlich? Ich durfte schon Zeuge sein, wie Angehörige unserer Branche geehrt wurden, Jahre später Kost und Logis auf Staatskosten erhielten und heute als Aushängeschild für erfolgreiches Unternehmertun stehen. Insofern kann der Farbwechsel von Weiß auf Schwarz recht schnell vonstattengehen.

Ob der gesetzliche Mindestlohn fair ist, kann ich nicht beurteilen. Das ist bestimmt individuell zu betrachten. Man sollte aber nicht vergessen, dass es sich bei der Entlohnung in der Regel um keinen Ausbildungsberuf handelt, der eine dreijährige Ausbildung voraussetzt. Meiner Ansicht nach muss jeder, der einem Vollzeitjob nachgeht, damit einen Lohn erzielt, der ihm ein auskömmliches Leben ermöglicht, ohne dass er auf staatliche Hilfe angewiesen ist.


Dirk Faßbender

Prokurist und Leiter der KÖTTER Akademie GmbH & Co. KG

„Wo kein Kläger, da kein Richter“

Grundsätzlich ist ein höherer Mindestlohn begrüßenswert, obwohl es hier und da sicherlich Arbeitgeber vor größere Herausforderungen stellen wird. Nicht alle Preiserhöhungen lassen sich unmittelbar und 1:1 am Markt umsetzen, zumal die Budgetplanungen der Kunden für 2022 bereits im vergangen Jahr abgeschlossen wurden.

Dass bereits heute eine Vielzahl der Beschäftigten höher entlohnt werden, ist unbestritten. Dennoch wird es unumgänglich eine Anhebung in den tariflichen Ecklöhnen geben. In den unteren Lohngruppen wird der Aufschlag dringend benötigt, in den oberen spielt er keine Rolle.

Wer heute seine Mitarbeiter unterhalb des Mindestlohns bezahlt, wird sich auch von einer weiteren Erhöhung unbeeindruckt zeigen, nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Hier sind eindeutig die Überwachungsbehörden in der Pflicht, diese Unternehmen deutlich engmaschiger zu kontrollieren. Aber auch jeder Arbeitnehmer sollte für sich überlegen, ob er unter Tarif entlohnt werden möchte oder nicht doch lieber zu einem tariftreuen Unternehmen wechselt. Offene Stellen gibt es genügend und die tarifgebundenen Unternehmen suchen händeringend gute Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Und was die Fairness angeht: Es wird nie jemand von sich behaupten, dass er fair entlohnt wird; es darf immer und auch gerne etwas mehr sein. Ob und wie das allerdings der Arbeitgeber- bei den schmalen Margen in der Bewachungsbranche – zahlen kann und ob die Kunden bei den Erhöhungen, trotz geschlossener Budgets, mitgehen, muss die Zeit zeigen. Es gibt bekanntlich immer einen am Markt, der es noch etwas billiger macht.


Dr. Harald Olschok

Mitglied des KÖTTER-Sicherheitsbeirats

„Wir wollen die Tarifpolitik auch in Zukunft selbst gestalten“

Am 1. Oktober findet die „größte Gehaltserhöhung in der deutschen Geschichte“ (Handelsblatt) statt. Der gesetzliche Mindestlohn steigt innerhalb von neun Monaten um 22 Prozent auf zwölf Euro. Laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamts wird dadurch in mindestens 122 Tarifverträge eingegriffen. 311 Tariflohngruppen werden verdrängt, weil sie unter diesem Betrag liegen. Davon sind 70 Lohngruppen in unseren Tarifverträgen und rund die Hälfte der 260.000 Beschäftigten betroffen. Für die Tarifpolitik des Verbandes ist nicht nur die prozentuale Erhöhung eine Herausforderung. Entscheidend ist der massive Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie und die unterjährige Erhöhung zum 1. Oktober.

Wir wollen die Tarifpolitik auch in Zukunft selbst gestalten. Deshalb müssen wir die laufenden Tarifverträge vorzeitig kündigen, um Lohnerhöhungen zum 1. Oktober abschließen zu können. Höhere Löhne müssen zwangsläufig über Preiserhöhungen an die Kunden weitergegeben werden. Die Preise müssen um „22-x Prozent“ erhöht werden. Das dürfte nicht jeder Kunde mitmachen. Viele werden die Aufträge neu ausschreiben. Die Stabilität vieler Arbeitsbeziehungen wird darunter leiden.

Die Löhne für qualifizierte Tätigkeiten wie den Service- und Fachkräften für Schutz und Sicherheit sowie den Geprüften Schutz- und Sicherheitskräften liegen je nach Bundesland bis zu 30 Prozent über den untersten Lohngruppen. Diese Lohnunterschiede sind durch die höheren Qualifikationen gerechtfertigt. Werden die Kunden bereit sein, auch für diese Beschäftigten höhere Löhne und damit Preise zu akzeptieren? Es sind gewaltige Herausforderungen, die auf die Tarifverantwortlichen im BDSW zukommen. Eine Vielzahl von Abstimmungsprozessen und Mitgliederversammlungen werden notwendig sein, um eine Strategie zu entwickeln, bevor es in der zweiten Jahreshälfte in die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften geht.

Diese Entwicklung werde ich nur noch von außen interessiert beobachten. Am 1. April gehe ich nach fast 30 Jahren als Hauptgeschäftsführer des BDSW in den Ruhestand. Aber ich bin mir sicher, dass es Präsident Lehnert und seiner Tarifkommission mit tatkräftiger Unterstützung des neuen Hauptgeschäftsführers, Florian Graf, und seinem kompetenten Team gelingt, auch diese Herausforderung erfolgreich meistern.

Den deutlich höheren gesetzlichen Mindestlohn wird die Branche nutzen (müssen), um zumindest die untersten Tariflöhne überdurchschnittlich zu erhöhen. „Schwarze Schafe“ werden dadurch nicht verschwinden. Das Image der Branche wird sich dadurch nicht verändern. Dazu ist eine Reihe von anderen Maßnahmen notwendig. Dazu gehört vor allem die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen (SDLG) mit festgelegen Standards für bestimmte Tätigkeiten. Einen „fairen“ oder einen „gerechten“ Lohn gibt es nicht. Es gibt marktgerechte Löhne, die im Rahmen der grundgesetzlichen garantierten Tarifautonomie zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Die Löhne werden als Folge des demografisch bedingten Arbeitskräftemangels steigen (müssen).


Julia Al Fawal

Geschäftsführerin der ToSa Security & Service GmbH&Co.KG

„Bei der Mitarbeiterakquise geht uns ein entscheidendes Argument verloren“

Ich muss sagen, mich hat überrascht, dass die Mindestlohnerhöhung noch im Jahr 2022 geschieht. Und ich finde diese Entscheidung sehr unglücklich. Es ist für mich unverständlich, warum man nicht noch zwölf Wochen hätte warten können und die gesetzliche Änderung zum 1.1.2023 mit Beginn eines neuen Kalenderjahrs hätte in Kraft treten lassen. Somit wird nun in bestehende Tarifverträge eingegriffen, die infolgedessen unwirksam werden. Dies führt zum einen dazu, dass Firmen, die bislang nicht Mitglied im Tarifverbund waren, nun auch keinen Anreiz sehen, dies zu ändern, und zum anderen die tarifgebundenen Firmen erneut auf ihre Kunden zwecks Verhandlungen zugehen müssen – inmitten eines Geschäftsjahrs.

Für die Tarifmitglieder im Sicherheitsgewerbe sehe ich die Anhebung des Mindestlohns besonders kritisch. Da wir nun nicht mehr „über dem Mindestlohn“ bezahlen, geht uns ein entscheidendes Argument bei der Mitarbeiterakquise verloren, die derzeit ohnehin schon schwierig ist.

Die Anhebung des Mindestlohns ist generell ein notwendiger Schritt, der bei steigenden Miet- und Lebensunterhaltungspreisen der Existenzsicherung dient. Es ist nicht hinnehmbar, dass Vollzeitbeschäftige noch Aufstockungen in Anspruch nehmen müssen, um ihren Lebensunterhalt bezahlen zu können. Meiner Meinung nach reichen zwölf Euro zur Erreichung dieses Ziels noch nicht aus. Ich sehe aber auch „unsere“ Unternehmerseite und vertrete die Ansicht, dass man dieses Ziel durch kleine, stetige Schritte umsetzen muss. Es kann nicht innerhalb von ein paar Jahren erreicht werden, was die Politik vor der Mindestlohneinführung im Jahr 2015 jahrelang versäumt hat.

Dass die Mindestlohnerhöhung für das Sicherheitsgewerbe eine Imageverbesserung mit sich bringt, sehe ich nicht, denn der Lohn von zwölf Euro ist ja kein Alleinstellungsmerkmal, sondern branchenübergreifend. Spannend bleibt die Frage, ob die Lohnentwicklung dazu führt, dass unseriöse Firmen vom Markt vertrieben werden. Da mache ich mir allerdings wenig Hoffnung. Wer Wege findet, einen Mindestlohn von 9,35 Euro zu umgehen, wird diese auch bei zwölf Euro finden!


Marcus A. Karallus

Leiter Akademiebetrieb der Power Akademie GmbH

„Grundlage für einen positiven Trend“

Ein klares „Ja!“ zur Erhöhung des Mindestlohns, da er ein Baustein zur Verhinderung von Altersarmut ist und auch teilweise aufstockende Sozialleistungen überflüssig machen könnte. Nicht allein die Höhe des Stundenlohns ist für eine „gerechte“ Bezahlung ausschlaggebend, sondern viel mehr, wie viele Stunden Vollzeitmitarbeitende aufwenden müssen, um ein inflationsbereinigtes Nettoeinkommen zu haben, das ihnen ein Leben in sozialer Teilhabe ermöglicht. Wenn Menschen weit über 200 Zeitstunden arbeiten müssen, um ein wenig finanzielle Autonomie gegenüber Sozialleistungsbeziehenden zu erwirtschaften, ist eine Einkommensgerechtigkeit am unteren Ende der Einkommensskala weiter eine Utopie.

Es ist nicht die Frage zu stellen, wie es sich auf die Tarife oder Tarifautonomie auswirkt, denn die Antwortet steht fest: Die Tarife müssen steigen. Denn bisher war zwischen dem Mindestlohn und dem Tarif noch ein kleiner „Gefahrenzuschlag“ für das Mehr an vertretbarem Restrisiko. Damit diese Differenz weiterhin gezahlt werden kann, werden Auftraggebende auch für angelernte Kräfte (U-40/SKP) mehr zahlen müssen. Vielleicht führt dies aber auch dazu, dass wieder mehr firmeneigene Sicherheitskräfte beschäftigt werden, wie es zum Beispiel Lufthansa durch die Gründung einer eignen Sicherheitsfirma (Lufthansa Group Security Operations GmbH) vorantreibt.

Mit Blick auf die mit dem Bewachungsgewerbe konkurrierenden Dienstleistungsbranchen stellt sich die Frage, ob eine Tätigkeit in der Sicherheit für Mitarbeitende weiterhin interessant bleibt. Schon heute ist die Wettbewerbssituation um angelernte Arbeitskräfte im Dienstleistungssektor sehr angespannt. Es werden sich langfristig ertragreiche Marktteilnehmer gegen Minimal-Margen-Segmente durchsetzen. So bleibt für die Bewachungswirtschaft entweder nur abzuwarten, wie die Kunden mit den notwendigen Preiszuwächsen umgehen, oder sich wesentlich attraktiver als Mittler für Auftraggeber und Arbeitnehmer aufzustellen. So haben sie diese Mittler-Dienstleistung zu professionalisieren und zum Vorteil aller drei Partner zu gestalten.

Mit der Erhöhung des Mindestlohns könnten auch die Zeiten des „privaten“-Militärjargons und der Forderung zur einseitigen Aufopferungsbereitschaft an Mitarbeitende tatsächlich flachen Hierarchien und New Work sowie einem anerkennenden Miteinander weichen. Die Umsetzung dessen wird sicherlich einigen „trickreichen“ Mitbewerbern den Wind aus den Segeln nehmen und damit einen positiven Einfluss auf das Image der Branche haben. Denn eine Branche, die in einigen Teilen nicht selbst gut mit sich umgeht, kann nicht erwarten, von anderen ernst genommen oder respektiert zu werden. Mit mehr Geld für die Mitarbeitenden wird in jedem Fall eine Grundlage zu einem positiven Trend geschaffen, wie zuvor mit der Einführung von Berufen und Studiengängen im Sicherheitsgewerbe.


Martin Handschuh

Leiter Key Account Management der WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG

„Anhebung tarifvertraglicher Lohnstrukturen auf ein armutsfestes Niveau“

Das Thema einer fairen Entlohnung ist permanent aktuell und erlangt durch die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro eine breite Öffentlichkeit. Wir sind uns alle einig, dass es eine vernünftige Bezahlung für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen braucht, um einen Anreiz für qualifiziertes Personal zu setzen. Denn wenn wir ehrlich sind, ist die faire Bezahlung die offensichtlichste Art der Wertschätzung der Leistung. Wenn zwölf Euro dazu beitragen, die Personalressourcen zu erhöhen und somit die Sicherheitsbranche aktiv für potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu machen, dann ist es ein Schritt in die richtige Richtung.

Der Mindestlohn als solches kann daher in unserem Gewerbe auf mehreren Ebenen wirken: Zum einen wird er vermutlich dazu führen, dass die Tarifparteien die niedrigste Lohngruppe oberhalb des Mindestlohnes abschließen, was die Attraktivität der Branche für potenzielle Arbeitskräfte steigert. Eine Anhebung auf zwölf Euro würde aber auch zu einer systematischen Aufwertung einzelner Branchen führen und dazu beitragen, bestimmte tarifvertragliche Lohnstrukturen auf ein armutsfestes und existenzsicherndes Niveau anzuheben. Allerdings wird es auch die Preise für Produkte und Dienstleistungen der Sicherheitsbranche erhöhen, was eine mögliche Preissteigerung in sämtlichen Bereichen zur Folge hat.

Es wird eine anstrengende Zeit, diese Mehrkosten über einen gewissen Zeitraum zu tragen, bis sie kompensiert sind – das ist aber auch von der Kundschaft abhängig, denn diese wird sich auch mit höheren Preise konfrontiert sehen. Kurzfristig kann dabei sicherlich die Zahl der „schwarzen Schafe“ reduziert werden, allerdings wird es sich mittelfristig in alten Muster einpegeln. Die kurze Eruption am Markt wird kaum zu spüren sein – dazu sind andere Hebel nötig. Das Sicherheitsdienstleistungsgesetz und strengere Vorgaben und Regularien im Industriebereich könnten das Image der Branche positiv aufpolieren. Fakt ist: Besonders spannend wird es, wenn die Tarifverträge obsolet werden, da der Mindestlohn die Tariflöhne überbietet.

Die Frage, wie hoch ein fairer Mindestlohn sein sollte, ist nicht so einfach zu beantworten: In Großstädten um Einiges höher als zwölf Euro, um ein Einkommen oberhalb der Aufstockungsschwelle zu erzielen. Es wird immer dann schwierig, wenn sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Leben in Kundschaftsnähe nicht mehr leisten können. Denn wie wir wissen, sind die Lebenshaltungskosten auch innerhalb Deutschlands sehr unterschiedlich. Ob weiterhin ein Mindestlohn in Höhe von zwölf Euro bei einer durchgängigen Vollzeiterwerbstätigkeit einen Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung ermöglicht, ist fraglich.


Michael Metz

Niederlassungsleiter Rhein-Main & Region Süd

„Arbeiten muss sich mehr lohnen, als Unterstützung vom Staat zu bekommen“

Jedes seriöse Unternehmen ist bestrebt, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine ordentliche Vergütung zu gestalten. Dies wurde in der Vergangenheit unter anderem durch einen Tarifvertrag geregelt beziehungsweise wurde der Rahmen durch den Tarifvertrag gestaltet. Durch die Erhöhung des Mindestlohns werden die Tarifverträge nun angepasst werden müssen, da die unterschiedlichen Qualifikationen auch anderweitig honoriert werden sollten (zum Beispiel: §-34a-Unterrichtung, Sachkunde, GSSK, Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder Meister für Schutz und Sicherheit).

Für die Betroffenen ist dies vorerst ein positives Zeichen und ein Weg in die richtige Richtung. Ob die Branche jedoch lediglich durch die Erhöhung des Mindestlohns ein besseres Image erhält, bezweifele ich. Wir alle haben die Verantwortung, dieser Branche zu einem besseren Ruf zu verhelfen. Insbesondere Fragen wie „Wie behandele ich meine Mitmenschen? Wird pünktlich der vereinbarte Lohn ausgezahlt? Wie spreche ich über meine Arbeit? Wie gehe ich mit Kunden um?“ sind entscheidend, um die Branche zu entwickeln. Ich sehe hier in den letzten Jahren eine deutliche Steigerung in der Art des Umgangs mit Mitarbeitern, Kunden und Kollegen.

Es wird jedoch auch Herausforderungen geben, da es mit den Vertragspartnern vereinbarte Verträge gibt. Die vertraglich gebundenen Verrechnungssätze mit den Kunden müssen ebenfalls angepasst werden, oder das Unternehmen hat zusätzliche Belastungen. Die Auswirkung dadurch sind mannigfaltig und können von der Vertragsanpassung bis hin zum Auftragsverlust/Vertragsaufhebung gehen.

Welche Auswirkung diese Erhöhung auf die wirtschaftliche Entwicklung hat und ob oder in welchem Ausmaß diese Erhöhung sich auch auf die Preise einzelner Produkte auswirkt, bleibt abzuwarten. Die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung wirkt sich zusätzlich preissteigernd aus (Gaspreise, Inflation), so dass man hoffen kann, dass reell auch bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Erhöhung spürbar ankommt.

Nach meiner Meinung wird eine Erhöhung des Mindestlohns leider nicht dazu führen, dass die „schwarzen Scharfe“ aus dem Markt verschwinden, denn diese werden durch andere Machenschaften weiterhin ihre Interessen verfolgen. Es gilt nicht nur das Einführen des Mindestlohnes, sondern auch die konsequente Überwachung, Verfolgung und Überprüfung der Marktteilnehmer, damit die „schwarzen Schafe“ entdeckt und sanktioniert werden können.

Der Grundsatz muss bleiben, dass das Arbeiten sich mehr lohnt, als durch die Unterstützungen des Staates zu leben.


Michael Wronker

Vizepräsident des Bundesverbands mittelständischer Sicherheitsunternehmen e. V. (BVMS)

„Viele zeigen keinerlei Einsatz, um ihre Einkommenssituation eigenständig zu verändern“

Mindestlohn, ein müßiges Thema. Aus Sicht der Arbeitnehmer sicherlich eine tolle Sache. Meines Erachtens nichts anderes als die gesetzliche Verpflichtung zu einer moralischen Bezahlung. Der Arbeitgeber an sich ist meistens an einer Gewinnoptimierung interessiert, dazu steht eine großzügige Bezahlung der Arbeitnehmer im krassen Widerspruch. Aber natürlich gibt es in Einzelfällen auch Unternehmer, die sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind und denen bewusst ist, dass eine leistungsgerechte Bezahlung durchaus die Motivation stärken kann.

Die Frage in diesem Zusammenhang: Was ist denn leistungsgerecht? Immer wieder lese ich in diversen Foren, dass Sicherheitsmitarbeiter sich aufgrund der Bezahlung als zu wenig wertgeschätzt fühlen. Ab wann fängt denn Wertschätzung an? Wird die Wertschätzung größer, weil der Arbeitgeber demnächst gesetzlich verordnet zum Beispiel rund 40 Cent mehr bezahlt? In unserem Gewerbe arbeiten die meisten mit einer gewerberechtlichen Grundqualifikation. In meiner Welt hat vernünftige Bezahlung auch immer etwas mit Leistung zu tun. Mit Wissenserwerb und Fortbildung. Die Praxis zeigt anderes.

In der Sicherheitsbranche wird sehr oft gejammert, aber viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zeigen keinerlei Einsatz, um ihre Einkommenssituation eigenständig zu verändern. Oft ist die Sicherheitsbranche ein Auffangbecken, in das fast jeder geworfen wird, der beim Arbeitsamt oder Jobcenter vorstellig wird. Ob jeder davon auch eine Bereicherung für die Branche wird, zeigt sich erst im Einsatz.

Nicht falsch verstehen: Ich gönne jedem Menschen ein gutes Einkommen, möchte aber auch an die individuelle Eigenverantwortung appellieren. Ich gehe davon aus, dass die Tarifparteien sich zeitnah mit der Situation beschäftigen werden. Nach meiner Auffassung werden sich die Tarifparteien in den niedrigsten Lohngruppen auf Beträge knapp oberhalb von zwölf Euro einigen. Ob eine Allgemeinverbindlichkeit dann noch einen Sinn macht, wird man sehen.

Ich gehe derzeit nicht davon aus, dass die schwarzen Schafe weniger werden. Eine große Anzahl von Sicherheitsunternehmen hat sich bisher nicht an die allgemeinverbindlichen Löhne und Zuschläge gehalten. Warum sollte diese Unternehmern nun der Mindestlohn interessieren? Allerdings muss man an dieser Stelle auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen Vorwurf machen. Solange sie ihre Arbeitskraft derartigen Unternehmern zur Verfügung stellen, wird sich nichts ändern. Es kommt also auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und natürlich auf die Behörden an, die endlich anfangen müssen, die Unternehmen umfangreich zu prüfen.


Peter Haller

Geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH

„Die Einmischung in die Tarifhoheit der Sozialpartner ist der falsche Weg“

Grundsätzlich halte ich einen Lohn in Höhe von zwölf Euro für die Mitarbeitenden für richtig. Die Anpassung der unteren Lohngruppen im Sicherheitsgewerbe ist längst fällig. Gleichwohl halte ich die politische Vorgabe für falsch. Der richtige Weg wäre gewesen, dass die Politik die Tarifvertragsparteien verbindlich dazu auffordert, einen Einstiegslohn von zwölf zu vereinbaren. Diese Löhne hätten dann als allgemeinverbindlich erklärt werden sollen. Damit wäre sichergestellt, dass diese von allen Beteiligten zu zahlen sind. Die Einmischung in die Tarifhoheit der Sozialpartner ist der falsche Weg.

Die Einführung des Mindestlohnes zum Herbst 2022 ist für uns äußerst problematisch. Durch die Pandemie ist es bei den Unternehmen zu starken Verwerfungen gekommen. Aufträge, insbesondere im Umfeld Aviation, sind weggefallen, Auftraggeber leiden unter den Corona-Maßnahmen und sind, wie wir, von Kurzarbeit betroffen.

Es ist zwingend notwendig, dass die Politik den Mindestlohn nicht nur durchsetzt, sondern seine Einhaltung auch prüft. Ansonsten befürchte ich, dass die „schwarzen Schafe“ am Markt weiter auf Kosten der Allgemeinheit und der Mitarbeitenden Kasse machen.

Die Beurteilung, ob zwölf Euro ein fairerer Stundenlohn ist, ist in einer sozialen Marktwirtschaft nicht möglich. Dafür gibt es das Instrument der Sozialpartner. Diese „versuchen“, faire Löhne zu verhandeln. Der Mindestlohn betrifft meiner Einschätzung nach 75 % der Mitarbeitenden. Die anderen liegen teilweise deutlich darüber.

Die Erhöhung des Mindestlohnes könnte zu Preiserhöhungen von 20 Prozent führen. Es wird spannend sein, wie die Auftraggeber auf diese Preiserhöhung reagieren werden.


Ralf Philipp

Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD - Sicherheit und Dienstleistungen GmbH & Co. KG

„Es wird besonders Firmen tangieren, die primär über den Preis in den Markt gehen“

Die Situation, durch Einführung (hier Erhöhung) eines Mindestlohns unmittelbar auf Tariflöhne in unserer Branche zu wirken, ist nicht neu. 2011 hatte ich als Sicherheitsmitarbeiter eines großen deutschen Konzerns mit mehr als 200.000 Beschäftigten bereits einen „Ausgleich zum Mindestlohn“ auf meiner Abrechnung. Rechnerisch lag der Haustariflohn damals bei um 8,74 Euro und der Gesamtbetriebsrat setzte diesen Ausgleich zum Mindestlohn beim Arbeitgeber durch. Flächendeckend erfolgte dieser dann 2015, und der Konzern konnte mit dem Tarifabschluss 2012 oder 2013 bereits auf den Ausgleich verzichten.

Ich denke, es wird jetzt ähnlich ablaufen. Der Mindestlohn wird Teil der Tarifwerke. Meine persönliche Hoffnung: Er wirkt sich proportional zu den jetzigen Abständen zum Mindestlohn aus, dann sind Eingangsstundenlöhne im Separatwachdienst von 13 bis 14 Euro möglich.

Ein Auskommen mit dem Einkommen wird immer wahrscheinlicher, wenn sich Zweiteres gegenüber der Steigerung der Lebenshaltungskosten im Rahmen hält, ansonsten haben wir viel Lärm um nichts.

Spannend wird es bei Sicherheits-Dienstleistern, die keine Tarifsteigerungen oder nur bestimmte Anteile vertraglich vereinbart haben. Steigt der Stundenlohn hier mal eben um 15 bis 25 Prozent, kann es schwierig werden, wenn eine Weitergabe an den Kunden vertraglich nur eingeschränkt oder sogar gänzlich ausgeschlossen ist. Dies wird auf jeden Fall Einfluss auf Unternehmen haben, die primär über den Preis in den Markt gehen und sich ihre Niedrigstundensätze kreativ schön rechnen, zum Beispiel Geld für Dienstkleidung verlangen, nicht existente Pausen vom Lohn abziehen oder sehr kreative Vertragsstrafen zum Ansatz bringen.

Da viele Aufstocker im günstigsten Fall wegfallen, wäre der Steuerzahler dann um die indirekten Subventionen des Lohndumpings entlastet. Die Argumente der Unternehmen, sie würden Aufträge verlieren und gezwungen, die Mitarbeiter zu entlassen, sind in unserer Branche nur sehr begrenzt haltbar. Ob das für die absolut notwendige Marktbereinigung sorgen würde, möglich... Wahrscheinlicher wären neue kreative Berechnungen/Lösungen, um den Preis niedrig zu halten.

Fair oder nicht fair ist gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Inflation schwer zu sagen. Auf jeden Fall ist es für viele fairer als vorher, und gerade mit dem Blick auf die aktuelle Situation ist diese vielleicht etwas leichter zu bewältigen als vorher.

Ein Mindestlohn muss so hoch sein, dass direkte oder indirekte Subventionen durch Steuergelder im Arbeitsleben und im Ruhestand wegfallen.

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