Veröffentlicht am: 19.10.2022

Raphael aus der Wiesche

Raphael aus der Wiesche ist am 18.07.1997 in Neu-Ulm geboren. 2016 hat er erfolgreich sein Abitur abgeschlossen und im selben Jahr mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Wilhelms – Universität in Bonn begonnen.
Seit 2017 lebt und studiert er in Berlin.
In seinem Studium interessiert er sich besonders für das allgemeine Sicherheits- und Ordnungsrecht.

Verursacht der Mindestlohn einen Fachkräftemangel?

Zum 1. Oktober 2022 wird der allgemeine Mindestlohn auf 12 Euro in Deutschland steigen. Von dieser Erhöhung werden nach Schätzung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) hierzulande etwa 10 Millionen Beschäftigte profitieren. Das sind mehr als doppelt so viele Angestellte als bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Die Maßnahme wird wohl wie kaum eine andere die Arbeits- und Sozialpolitik der neuen Regierung prägen. Grund genug, sich Licht und Schatten des Vorhabens näher anzuschauen.

 

Nach bisheriger Regelung wären 12 Euro Mindestlohn erst im Jahr 2033 erreicht worden

Für einige Branchen existierte bereits vor 2015 ein Mindestlohn. Dazu gehörten neben der Baubranche auch das Sicherheitsgewerbe. Um Lohndumping zu vermeiden, wurde für rund 170.000 Sicherheitsmitarbeitende ein Branchen-Mindestlohn eingeführt. Von 2011 bis 2013 galten gestaffelte Stundensätze zwischen 6,53 Euro in vorwiegend östlichen Bundesländern und 8,60 Euro in Baden-Württemberg.
2015 folgte durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) eine allgemeingültiger Satz – unabhängig von der Art des Gewerbes. Bei seiner Einführung lag dieser allgemeine Mindestlohn noch bei 8,50 Euro. Seitdem stieg er über die Jahre schrittweise an und beträgt seit Anfang des Jahres 9,82 Euro. Die Höhe richtet sich nach der sogenannten Mindestlohn-Anpassungsverordnung.

Gemäß § 9 Abs. 2 MiLoG orientiert sich die Lohnuntergrenze an der Tarifentwicklung in Deutschland. Bei der bisherigen Geschwindigkeit wären 12 Euro wohl erst im Jahr 2033 erreicht worden! Den Ampel-Parteien geht das viel zu langsam. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums ist bereits in diesem Jahr ein kräftiger Sprung auf 12 Euro brutto vorgesehen.

 

12 Euro sollen ausreichen, um Armut zu bekämpfen

Doch wieso wird der Stundenlohn gerade auf 12 Euro angehoben? Der Mindestlohn soll nach dem Willen des Gesetzgebers so hoch sein, dass ein durchschnittlicher Arbeitnehmer in Vollzeit oberhalb des Existenzniveaus leben kann. So sollen die Sozialsysteme entlastet und Lohnarmut verhindert werden. Entsprechend wurde auch das Niveau sogenannter Minijobs auf 520 Euro angehoben.

Ein Mindestlohn ist demnach angemessen, wenn er auf der Lohnskala innerhalb eines Staates so hoch ist, dass ein hinreichender Lebensstandard gewährleistet werden kann. Die Berechnung richtet sich vor allem nach dem sogenannten Kaitz-Index. Darin wird der Mindestlohn dem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst gegenübergestellt. Als angemessen gilt ein Bruttolohn, wenn er ca. 50 % des Bruttodurchschnittslohns entspricht. Um ein ausreichendes Rentenniveau zu ermöglichen, müsste der Mindestlohn nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbunds bei 12,63 Euro liegen.

Manchen Kritikern geht das zu weit. Eine starre Zielgröße greife zu stark in den Markt ein. Wenn Sicherheitsunternehmen sich ihre Beschäftigten nicht mehr leisten können, fallen Jobs weg. Wiederum wenden andere ein, dass ein Stundenlohn mit 12 Euro brutto immer noch viel zu niedrig sei. Innerhalb der EU liegt Deutschland trotz vergleichsweise höherer Lebenskosten lediglich im Mittelfeld. Eine unzureichende Erhöhung würde Ungerechtigkeiten verfestigen. Das Gesetz legitimiere damit eine niedrigschwellige Bezahlung und die Richtschnur fairer Löhne würde entsprechend tief gehalten. Außerdem stiegen die Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen in den letzten Jahren extrem an. Der heutige Mindestlohn sei bei explodierenden Wohnkosten in Großstädten nur begrenzt in der Lage, das Hauptanliegen Armutsbekämpfung zu erfüllen.

 

Verursacht der Mindestlohn einen Fachkräftemangel?

Ein weiterer Kritikpunkt am Regierungsvorhaben basiert auf dem vorherrschenden Fachkräftemangel, wie er insbesondere in der Sicherheitsbranche oft zitiert wird. Ein gleicher Mindestlohn für Sicherheitsmitarbeiter, unabhängig von deren beruflichen Qualifikationen, würde Ausbildungen weniger attraktiv machen. Während einer Ausbildung werden oftmals geringere Löhne gezahlt. Dies könnte dazu führen, dass Sicherheitskräfte sich etwa gegen eine dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS) entscheiden und direkt in den Arbeitsmarkt einsteigen.

Umgekehrt erschwert ein Mindestlohn Schwarzarbeit und begünstigt damit qualitative Wachdienstleistungen. Zum einen liegt an das an der höheren Attraktivität für Arbeitnehmer. Zum anderen an den verstärkten Kontrollen von Arbeitszeit und Entgelt, welche mit der Einführung des MiLoG einhergehen.

Entlassungswellen haben sich nicht bewahrheitet

Die Befürchtung, dass ein bundesweit gültiger Mindestlohn zu mehr Arbeitslosigkeit führen würde, bewahrheitete sich nicht. Lag sie im Jahr 2012 noch bei etwa 6,8 %, sank sie nach Quellen der Bundesagentur für Arbeit auf 5,4 % (Februar 2022). Auch der Einwand, dass besonders die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefährdet sei, geht aus den Zahlen nicht hervor. So sank die Quote in den letzten zehn Jahren von ca. 1. Mio. Langzeitarbeitslosen auf 0,99 Mio.

In einer neuen Stellungnahme für die Mindestlohn-Kommission kam die Hans-Böckler-Stiftung zu dem Ergebnis, dass durch einen Stundenlohn von 12 Euro die Nachfrage privater Konsumgüter steigen würde. Da der Markt wie ein Kreislauf funktioniert, käme das Geld zu den Unternehmern wieder zurück. Eine deutliche Erhöhung des Lohnniveaus könnte sich letztlich als notwendiger Impuls herausstellen, die pandemiegebeutelte Wirtschaft wieder anzukurbeln. Damit erscheint es zu pauschal gedacht, die Lohnerhöhung auf eine finanziellen Belastung für Sicherheitsunternehmen zu verkürzen.

 

Kompressionseffekt könnte Gewerkschaften schwächen

„Kräftige Mindestlöhne greifen in das Gefüge von Tarifverträgen zu stark ein“, heißt es an anderer Stelle. Während in Deutschland allgemein 50 % der Arbeitnehmer tarifgebunden arbeiten, sind es in der Sicherheitsbranche sogar zwei Drittel. Gegen einen hohen Mindestlohn wird vorgebracht, dass Gewerkschaften Durchsetzungsmacht einbüßen würden. Befürchtet wird, dass Sicherheitsmitarbeitende, deren Löhne eng an dieser Grenze liegen, schwieriger Lohnerhöhungen durchsetzen können. Schließlich betrachtet der Gesetzgeber 12 Euro als „angemessen“.

Für Branchenangehörige, die bereits heute so viel erhalten, könnte es nicht so einfach sein, eine Folgeerhöhung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Der Mindestlohn würde Verhandlungen hemmen. Kommt es zu einer Stauchung am unteren Ende der Lohnskala, spricht man von einem sogenannten Kompressionseffekt. Die Schwächung steht nach Ansicht der Kritiker im Widerspruch zum ursprünglichen Zweck des MiLoG, die Tarifautonomie zu stärken.

Probleme ergeben sich insbesondere aus kollektivrechtlicher Perspektive. Die im Sicherheitsgewerbe einschlägigen Tarifverträge sind überwiegend für allgemeinverbindlich erklärt worden. Diese können zum Oktober 2022 nicht einseitig gekündigt, sondern nur einvernehmlich aufgehoben werden. Die unteren Lohngruppen würden davon profitieren, da das MiLoG mangels Tarifvertrag anzuwenden wäre.

Durch die Kollektivbestimmungen sind aber auch höhere Lohngruppen wie Sicherheitsangestellte auf Meister-Ebene erfasst. Gerade für die Hochqualifizierten würde ein verbindlicher Rahmen fehlen. Es droht die Gefahr, dass ein Meister oder eine Meisterin für Schutz und Sicherheit auf die Lohnuntergrenze von 12 Euro zurückfällt. Ein neuer, für allgemeinverbindlich erklärter Tarif ist kurzfristig auch nicht in Sicht. Dieser Prozess nimmt praktisch mehrere Monate in Anspruch.

Auf der anderen Seite wird eingewandt, dass es bereits heute an gewerkschaftlicher Verhandlungsmacht fehlt. So wurde die Forderung von 12 Euro pro Stunde bereits 2017 erhoben, blieb aber jahrelang auf der Strecke. Daher brauche man einen staatlichen Eingriff, der dieses Ungleichgewicht sprengt und vor allem Sicherheitskräften in nicht tarifgebundenen Unternehmen zugutekommt.

Zwar sind gut 67 % aller wachgewerblichen Arbeitnehmenden in kollektivrechtlich bestimmten Sicherheitsunternehmen tätig. Das heißt aber zugleich, dass jede dritte Sicherheitskraft nicht nach Tarif bezahlt wird. Ohne angemessenen Mindestlohn fehlt es dieser Gruppe an einem existenzsichernden gesetzlichen Rahmen.

 

Anfängliche Schreckenszenarien sind nicht eingetreten

Der Mindestlohn in Deutschland ist vergleichsweise jung. Die vergangenen sieben Jahre sind ein relativ kurzer Zeitraum, um aus bisherigen Erfahrungen allgemeine wirtschaftliche Erkenntnisse ableiten zu können. Erst recht lassen sich die Folgen der geplanten Erhöhung auf 12 Euro nicht vorhersagen.

Ein Blick in die Nachbarländer zeigt, dass die Wirtschaft höhere Mindestlöhne durchaus verkraften kann. Nicht nur in Spanien oder Großbritannien, sondern zum Beispiel auch in den USA wurden (regionale) Mindestlöhne über mehrere Jahre angehoben. Diese betragen inzwischen etwa 60 bis 66 % des Durchschnittseinkommens. Allerdings wurde der Lohn dort schrittweise und nicht schlagartig angehoben. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, wie das Wachgewerbe auf die Lohnpolitik reagieren wird und ob Unternehmer rechtzeitig darauf umstellen können.

 

Ausblick: Einführung einer EU-Mindestlohnrichtlinie

Neben dem deutschen Änderungsvorhaben wird auch auf Unionsebene ein einheitlicher Mindestlohn breit diskutiert. Gesprächsstoff liefert die geplante EU-Mindestlohnrichtlinie. Bereits 2020 gab Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Ziel einer europäischen Mindestlohnpolitik bekannt.

Danach könnten die Mitgliedsstaaten, und darunter auch Deutschland, verpflichtet werden, dem Richtwert von 60 % zu folgen. Unklar ist, wie sich das Vorhaben auf die Regierungspläne auswirken würde. Neuen Antrieb gewann das Projekt, als am 3. Januar 2022 bekannt wurde, dass die Kommission bereits mit dem EU-Parlament in Verhandlungen steht. Innerhalb der Union bestehen starke Unterschiede, was die Lohnabzüge durch Steuern und Sozialversicherungen betrifft. Dies wirft zusätzlich die Frage auf, inwieweit einheitliche Richtwerte zu gleich fairer Entlohnung beitragen kann.

Bei der Einführung des MiLoG 2015 malten sich viele Kritiker noch Schreckensszenarien aus. Rückblickend haben sich diese nicht bewahrheitet. Ganz im Gegenteil wird sogar wirtschaftliches Wachstum in Deutschland auf die gestiegene Kaufkraft im Niedriglohnsektor zurückgeführt. Dies sind gute Gründe für eine optimistische Einstellung zur Mindestlohnerhöhung.

 

Mehr zum Thema Mindestlohn und seine Auswirkungen auf die Sicherheitsbranche kannst du in unserer Frage in die Runde "Beifall für den höheren Mindestlohn - aber was bringt er dem Sicherheitsgewerbe?" und im Interview mit Sebastian Tyroller, Geschäftsführer der P3 Security GmbH, nachlesen.