Veröffentlicht am: 21.04.2021

Julian Klassen

Julian Klassen studiert zurzeit Humangeographie an der Westfälischen-Wilhelms Universität in Münster. Den Bachelor hat er erfolgreich in Frankfurt beendet. Danach war er für ca. ein Jahr in Hamburg bei einem Reiseveranstalter im Marketing tätig. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Großveranstaltungen, öffentliche Sicherheit und neuer Sicherheitstechnologien. In seiner Freizeit besucht er gerne verschiedene Fußballstadien oder liest das ein oder andere lesenswerte Buch.

Reisesicherheit

Exporte wachsen, es gibt mehr Lieferanten aus dem Ausland und die Konzerne richten sich nach internationalen Standards aus. Viele Unternehmen schicken dadurch ihre Angestellten auf Dienstreisen quer durch Deutschland oder sogar ins Ausland. Dies ist oft mit großem organisatorischen Aufwand verbunden und birgt ein erhöhtes Risiko für das Unternehmen und die Geschäftsreisenden. Die Auswahl des Verkehrsmittels, der Unterkunft sowie der Weg zur Wirkungsstätte sind vom Arbeitgeber vor Antritt der Reise deshalb zu prüfen. Bei Geschäftsreisen unterliegt der Arbeitgeber zudem unterschiedlichsten Regelungen, die im Vorfeld getroffen werden müssen. Dazu nun mehr.

Juristische Unterschiede

Reisesicherheit ist nicht gleich Reisesicherheit. Bevor auf die weiteren Punkte von Geschäftsreisen eingegangen wird ist es notwendig, begriffliche und juristische Unterschiede klarzustellen. Im Gegensatz zur privaten Reisesicherheit unterliegt die Sicherheit einer Geschäftsreise anderen rechtlichen Kriterien. Während einer privaten Reise hat die Person selber für ihre Sicherheit Sorge zu tragen. Bei einer Geschäftsreise hingegen ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Sicherheit einer Geschäftsreise zu gewährleisten – soweit es den Umständen entsprechend möglich ist.

Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers

Der Grundsatz lautet: Für Geschäftsreisen ist der Arbeitgeber nach § 618 ff. BGB im Bereich Sicherheit und Gesundheit fürsorgepflichtig. Das bedeutet, dass bei ernsthaften Fällen der Arbeitgeber in der Haftung steht, wenn der Mitarbeiter in (risikoreichen) Ländern Schaden erleidet. Der Arbeitgeber hat im Vorfeld einer Reise den Arbeitnehmer über besondere Risiken und Gefährdungen der Reise aufmerksam zu machen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die medizinische Versorgung oder den Rücktransport zu gewährleisten. In Ländern mit einer besonders hohen Kriminalitätsrate sind zudem die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers zu schützen.

Im Zielland angekommen, bestehen versicherungstechnisch gewisse Unterschiede, die zu beachten sind. Versicherungsschutz besteht bspw. bei der Suche nach der Unterkunft oder der Erkundung der Örtlichkeiten des Weges zum Ort des Dienstgeschäftes. Auch der Weg zur Essen oder das Auftanken des Fahrzeugs sind Bestandteil des Versicherungsschutzes des Arbeitgebers, da diese Aktionen unmittelbar mit der Diensttätigkeit zusammenhängen.

Verrichtungen, die wesentlich dem privaten oder eigenwirtschaftlichen Handeln zuzuordnen sind, sind vom Versicherungsschutz des Arbeitgebers ausgeschlossen. Hierunter fallen Spaziergänge durch die Stadt, der Besuch kultureller Einrichtungen oder der Hotelbar. Für den Geschäftsreisenden wie auch den Arbeitgeber ist die Unterscheidung von elementarer Bedeutung beim Schadensersatzanspruch, der sich nach § 280 ff. BGB richtet.

Top 5 Risiken einer Geschäftsreise

Grundlegend sind die häufigsten Risiken einer Geschäftsreise Krankheit, Verlust eines Gepäckstücks, Unfälle, Streiks und Demonstrationen, Kleinkriminalität und Taschendiebstahl. Oft kann dies im Vorfeld durch Informationsbeschaffung über das Zielland minimiert werden. Zu empfehlen ist das Auswärtige Amt, das ein Risikoregister aktueller Sicherheitsthematiken unterhält.

Ausblick

Die Serie „Reisesicherheit“ wird in den folgenden Artikeln aus Sicht der Sicherheitsdienste näher beleuchtet. Ob zu Land, zu Wasser oder in der Luft. Die Beiträge werden verschiedene Tipps und Kniffe für den perfekten Rundumschutz aufzeigen, worauf generell zu achten ist und wie diese Ratschläge umsetzbar sind.