
Veröffentlicht am: 12.10.2022
Alicia Freeman
Statistisches Bundesamt übernimmt die Dauerbaustelle Bewacherregister
Im Jahr 2016 sorgten schwarze Schafe der Sicherheitsbranche für medialen Aufruhr, als Vorfälle von Übergriffigkeiten seitens des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften und auf Großveranstaltungen bekannt wurden. Dies führte zu einer Verschärfung der Regeln rund ums Bewachungsgewerbe und anschließend auch zur Erstellung des Bewacherregisters (BWR). Das Online-Register soll dazu dienen, sämtliche Informationen über Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeitenden elektronisch zu erfassen und zu verwalten. Vor allem sollte damit aber Transparenz hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der Qualifikationen der Sicherheitsmitarbeitenden geschaffen und Verwaltungsprozesse durch Digitalisierung beschleunigt werden.
Seit Einführung des Bewachungsregisters am 01.06.2019 ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für dieses zuständig. Es sorgt dafür, dass das Bewacherregister technisch begleitet und weiterentwickelt wird. Nachdem 2020 die Verantwortlichkeit für das Bewachungsgewerbe vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gewechselt war, wurde nun auch die Zuständigkeit für das Bewacherregister geändert. Am 12. Mai 2022 stimmte die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags dafür, dass das Statistische Bundesamt (StBA) registerführende Behörde für das Bewacherregister werden soll. Die Linke und die AfD enthielten sich bei der Abstimmung.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von webtv.bundestag.de zu laden.
Wie das BMI auf Anfrage mitteilte, soll das Statistische Bundesamt „voraussichtlich im 3. Quartal 2022 die Aufgaben der Registerbehörde übernehmen". Damit wird auch das Bewacherregister in den Geschäftsbereich des BMI wechseln.
Schwierigkeiten mit dem Bewacherregister in der Vergangenheit werfen die Frage auf, ob der Übergang zum Statistischen Bundesamt zukünftig Änderungen mit sich bringen wird. Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) weist seit mehreren Jahren regelmäßig auf die Probleme des Betriebs hin. Ein großer Bestandteil der erforderlichen Daten aus der Sicherheitsbranche sind noch nicht im Register eingepflegt und um Zuverlässigkeit versichern zu können, muss jedes einzelne Sicherheitsunternehmen im Register eingetragen sein.
Nach Angaben des BDSW, der im Jahr 2020 eine Befragung unter den Mitgliedsunternehmen durchführte, muss „etwa die Hälfte der Unternehmen mindestens sechs Wochen auf die Freigabe durch die zuständigen Wohnsitzbehörden warten. In dieser Zeit können die Mitarbeiter nicht im Sicherheitsbereich eingesetzt werden“. Dazu seien noch nicht einmal zwei Drittel der Branchenbeschäftigten im System freigegeben worden. Der BDSW prägte aufgrund dessen im Laufe der Jahre den Begriff „Dauerbaustelle“ in Bezug auf das Bewacherregister.
Lediglich die Benutzerfreundlichkeit des Bewacherregisters soll sich in den letzten Jahren etwas verbessert haben. Eine vom Statistischen Bundesamt durchgeführte Umfrage zur Zufriedenheit mit dem System bestätigte, dass nur 21 % der befragten Nutzer eine Erleichterung und eine Verkürzung in der Überprüfung der Mitarbeiter empfinden.
Dr. Marek Wede, ein Pressesprecher des BMI, erklärte dazu : „Während des bereits laufenden Migrationsprojektes sind Optimierungen am Bewacherregister geplant, die künftig vor allem die Bedienung für Nutzer vereinfachen soll.“ Diese Optimierungen sollen aus der Sachstands- und Zufriedenheitsbefragung resultieren. Gleichzeitig soll das insgesamte Ziel „ein für die Nutzer des Registers möglichst unmerklicher Übergang“ sein. Dafür wurde „eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Statistischen Bundesamt vereinbart“.
In der 16. Auflage unserer „Frage in die Runde“ befragten wir die Teilnehmer, wie sie die Schwierigkeiten beim Bewacherregister beurteilen. Stefan Wegerhoff, geschäftsführender Gesellschafter der SAW – Bildungszentrum NRW GmbH sagte dazu: „Der Grundgedanke des Bewachungsregisters ist grundsätzlich eine bahnbrechende Idee […] aus meiner Sicht gestaltet sich der Umgang mit dem Bewacherregister allerdings für viele Unternehmen durchaus schwierig. Der Bezug zur Praxis hat wohl bei der Erstellung gefehlt.“
Ralf Philipp, Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GmbH & Co. KG, äußerte hoffnungsvoll: „Das geplante Sicherheitsdienstleistungsgesetz könnte unserer Branche Vertrauen zurückgeben, wenn die richtigen Dinge angefasst werden.“
Ob die Änderungen auf politischer Ebene dazu beitragen werden, dass das Bewacherregister den Status „Dauerbaustelle“ beseitigen kann oder ob der Behördenwechsel einen effizienteren Umgang mit dem Bewacherregister, gegebenenfalls sogar eine Entbürokratisierung, vorantreiben wird, wird sich erst in der Zukunft zeigen.