Veröffentlicht am: 24.04.2018

Interview: Marcus Heide
Foto: Thomas Anwander

Thomas Anwander war von 1989 bis 1992 bei einer großen Versicherungsgesellschaft tätig und unter anderem auf Kunden aus der Polizei spezialisiert. Von 1992 bis 2001 war er als Versicherungsmakler tätig. Er ist Mitbegründer der Confirmo Assekuranz GmbH in München (2001), die er seit 2007 bis heute als Gesellschafter und Geschäftsführer leitet. Neben der Bewachungshaftpflicht kümmert er sich auch um andere Versicherungsfelder für das Sicherheitsgewerbe (Managerhaftpflicht, Cyberrisiken, Geld- und Werttransport, Rechtsschutz, Vertrauensschaden usw.).

„Viele Policen schließen die typischen Haftungsfälle von Bewachern aus“

Marcus Heide im Interview mit
Thomas Anwander · Mitbegründer, Gesellschafter und Geschäftsführer der Confirmo Assekuranz GmbH in München

Deshalb hat sich Thomas Anwander mit Confirmo auf Versicherungen spezialisiert, die er für das Sicherheitsgewerbe maßschneidert

Marktplatz Sicherheit: Herr Anwander: Sie haben sich als Versicherungsmakler unter anderem auf das Bewachungsgewerbe spezialisiert. Was ist denn so extravagant an der Branche, dass es dafür einen Spezialisten braucht?

 

Thomas Anwander: Grundsätzlich hat jede Branche ihre Eigenheiten, die auch in den Versicherungspolicen zu berücksichtigen sind – zumindest, wenn man bei überschaubaren Prämien angemessen versichert sein will. In unserem Fall: Auch wenn ein Bewachungsunternehmen für höchste Sicherheit und besten Service steht, können Fehler und Unachtsamkeiten im täglichen Geschäftsbetrieb passieren.

 

Was heißt das in Versicherungsfragen?

Da kann ich aus dem Nähkästchen plaudern: Vor über 20 Jahren habe ich als Vermittler bei einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft einen Neukunden aus dem Bewachungsgewerbe betreut, der über die hohen Prämien seiner Unternehmenshaftpflicht klagte. Ich habe daraufhin seine Police intensiv analysiert und festgestellt, dass er letztlich nur über Standardprodukte versichert war. Zusatzleistungen und Sonderbedingungen waren per „Flickschusterei“ aufgenommen worden – ohne jegliche Kenntnisse der Branche. Und die Prämien summierten sich natürlich zu einem erklecklichen Betrag. Zugleich waren aber viele potenzielle Schadensfälle ausgeschlossen, die gerade im Objektschutz gar nicht mal so unwahrscheinlich sind. Es konnte also gut sein, dass der Sicherheitsunternehmer trotz hoher Prämien bei einem Schadensfall trotzdem zur Kasse gebeten würde – unter Umständen mit existenzgefährdenden Folgen. Damals habe ich erkannt, dass es hier eine Beratungslücke und damit eine Marktnische gibt, die ich besetzen kann, denn auf die Bewacher hatte sich noch keine Versicherung spezialisiert. So entwickelte ich ein eigenes passendes Deckungskonzept nach Grundlage des §34a GewO. Ich habe eine Testanzeige in der Zeitschrift eines Detektivverbands daraufhin geschaltet – und innerhalb weniger Tage fast 100 Anfragen bekommen. Heute betreue ich marktführend über 850 Bewachungsunternehmen.

 

Was bedeutet die Spezialisierung in der Praxis konkret?

Nehmen wir die Kfz-Haftpflicht als Beispiel. Sie berücksichtigt genau die potenziellen Schadensfälle, die eintreten können, wenn sich jemand in sein Auto setzt und losfährt: Beschädigung anderer Fahrzeuge, Beschädigung von Gegenständen wie Laternen und Verkehrsschilder, Verletzung oder gar Tötung anderer Verkehrsteilnehmer. Bei der Bewachungshaftpflicht, übrigens eine Pflichtversicherung gemäß § 34a GewO und § 6 der Bewachungsverordnung, ist das nicht anders: Personenschützer hantieren mit Waffen, Sicherheitspersonal im Hotel nimmt Schmuck zur Verwahrung entgegen, Veranstaltungsschützer haben es mit alkoholisierten Personen zu tun. Dabei kann naturgemäß etwas schiefgehen: Ein Schuss löst sich aus Versehen, das Schmuckstück kommt abhanden, ein Betrunkener wird verletzt. Allgemeine Haftpflichtversicherung schließen solche Haftungsfälle aus. Aber genau das braucht doch der Bewachungsunternehmer.

 

Was sind weitere typische Schadensfälle im Bewachungsgewerbe?

Ein Klassiker ist, dass der Wachmann den Schlüssel einer Schließanlage verliert, die möglicherweise daraufhin komplett ausgetauscht werden muss. Die Haftpflichtversicherung ersetzt nur den Zeitwert der alten, nicht aber den Wert einer neuen Anlage. Das kann schnell zum Konflikt zwischen Auftraggeber und Dienstleister führen. Hier prüfen wir mit dem Versicherer zum Beispiel für unsere Kunden, wie es um die gesetzliche Haftung wirklich steht: Ist die Schließanlage vollständig gewesen? Wurde ein Schlüsselbuch geführt? Ein weiterer Klassiker ist die Beschädigung von Wasser- oder Stromleitungen („Tätigkeitsschäden“) mit der Bohrmaschine bei der Installation einer Alarmanlage. Alles typische Einsatzgebiete von Sicherheitsdienstleistern, die in herkömmlichen Policen aber oftmals ausgeschlossen sind. Hinzu kommen die Schadensfälle, an die selbst Profis oftmals nicht denken, aber auf die wir dank unserer Beratung und langjährigen Erfahrung automatisch hinweisen.

 

Als da wären?

Zum Beispiel sollte die Haftpflichtversicherung auch für den Fall der Arbeitnehmerüberlassung gelten. Der Schlüsselverlust muss auch Tresor- und Möbelschlösser umfassen. Ebenso sollten der Strafrechtsschutz, zur Bewachung überlassene Sachen und Haftungsfolgen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeschlossen sein. Und den Versicherungsstand eines Subunternehmers sollte man ebenfalls kennen.

 

Wie sieht es beim Vermögensschaden aus?

Ein wichtiger Punkt, den Sie da ansprechen. Üblicherweise deckt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung jene Fälle ab, in denen Folgeschäden aus Personen- und Sachschäden entstanden, beispielsweise Einkommensverlust, Wertersatz, Reparaturkosten usw. Daneben gibt es allerdings auch die sogenannten reinen Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist. Ein Beispiel aus der Praxis der Sicherheitsdienstleistung: Der Pförtner soll bei einem Produktionsbetrieb am frühen Morgen Tor A öffnen, um die Belegschaft hineinzulassen. Fälschlicherweise öffnet er aber Tor B, während die Mitarbeiter vor Tor A warten und nicht zu ihren Arbeitsplätzen kommen. Für den dadurch bedingten Produktionsausfall wird der Sicherheitsdienst, in dessen Auftrag der Pförtner tätig ist, zur Kasse gebeten. Hier greift die Versicherung für den reinen Vermögensschaden. An so etwas hat früher niemand gedacht – weder der Bewacher noch der Versicherer.

 

Kaum vorstellbar, dass das am Ende zu überschaubaren Prämien führen soll.

Genau das ist unsere Spezialität. Wir stellen die einzelnen Versicherungselemente individuell zusammen, eliminieren überflüssige Haftungsfragen und ergänzen sie um relevante. Außerdem achten wir darauf, dass im Vertrag auch das „Wording“ stimmt, also die Bedingungen unmissverständlich und nah an der Realität des Bewachungsgewerbes formuliert sind. Beispielsweise, wenn es um den genannten Fall im Hotel und den geklauten Schmuck geht: Der Haftungsanspruch für „nicht auffindbare Gegenstände“ wäre zu allgemein formuliert. Stattdessen muss es explizit heißen: „zur Bewachung überlassene Gegenstände“. In dieser Weise arbeiten wir mit über 80 Versicherungsgesellschaften zusammen und verhandeln auch die Prämien. Hierbei können wir den gesamten Versicherungsschutz gewerblicher wie privaten Risiken abdecken und betreuen.

 

Es braucht nicht viel, um eine Sicherheitsfirma zu gründen. Entsprechend viele schwarze Schafe gibt es in der Branche. Lehnen Sie auch Kunden ab?

Sagen wir mal so: Unsere Kunden sind in der Regel Mitglieder in den gängigen Branchenverbänden. Damit ist schon mal ein Qualitätsstandard gewährleistet. Wir räumen beispielsweise BVMS-Mitgliedern und zertifizierten Unternehmen auf unsere bereits günstigen Prämien einen weiteren Nachlass von 20 Prozent ein. In Sachen Zertifizierung arbeiten wir seit vielen Jahren mit der DEKRA zusammen, denn Sicherheitsdienstleister ohne Zertifizierung werden es in Zukunft ohnehin schwer haben. Insofern regelt sich die Seriositätsfrage potenzieller Kunden letztlich von ganz alleine.

 

Interviewpartner Thomas Anwander ist Mitbegründer der Confirmo Assekuranz GmbH in München (2001), die er seit 2007 bis heute als Gesellschafter und Geschäftsführer leitet.
www.bewachungs-haftpflicht.de