Veröffentlicht am: 16.07.2020
Interview: Marcus Heide
Foto: Wolfgang Boeck
Wolfgang Boeck
Wolfgang Boeck ist Coach und Trainer für psychische Belastung und in der Gefährdungsbeurteilung bei Securitas Fire Control & Service GmbH & Co. KG.
„Wer Belastungen reduziert, verringert den Krankenstand“
Marcus Heide im Interview mit
Wolfgang Boeck · Coach und Trainer für psychische Belastung und in der Gefährdungsbeurteilung bei Securitas Fire Control & Service GmbH
Wolfgang Boeck über die psychische Gefährdungsbeurteilung und die daraus folgenden rechtlichen Verpflichtungen von Arbeitgebern im Sicherheitsgewerbe
Marktplatz Sicherheit: Herr Boeck, Sicherheitsarbeit setzt mentale Stärke voraus. Besteht das Sicherheitsgewerbe aus weitgehend belastbaren Männer und Frauen?
Wolfgang Boeck: Die meisten Tätigkeiten in unserer Branche setzen in der Tat Belastbarkeit voraus, und ich bin sicher, dass die Mitarbeitenden den Anforderungen weitgehend entsprechen.
Warum braucht es dann bei Securitas Fire Control & Service eigens einen Trainer und Coach für Gefährdungsbeurteilung wie Sie?
Weil unser Unternehmen die Fürsorgepflicht für die Mitarbeitenden sehr ernst nimmt. 2013 gab es einen Beschluss des Bundesrates, der das bestehende Arbeitsschutzgesetz um konkrete Regelungen für psychische Belastungen erweiterte. Das war nötig geworden, nachdem die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit arbeitsbedingten Stress als die wesentlichen gesundheitsgefährdenden Ursachen in der Arbeitswelt ausgemacht hat. Im Jahr 2011 seien 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage allein auf das Konto psychischer Störungen gegangen – ein Anstieg um mehr als 80 Prozent innerhalb von nur fünf Jahren. Jetzt gibt es verbindliche Vorgaben für Unternehmen wie Aufsichtsbehörden gleichermaßen, eine Art Leitfaden – im Übrigen nicht nur für das Sicherheitsgewerbe, sondern branchenübergreifend.
Gesetze sind das eine, der Vollzug das andere. Hat seit 2013 jemals eine Behörde bei einem Sicherheits-Dienstleister nachgeprüft, ob er sich an die Vorgaben hält?
Das kommt immer wieder vor – sei es im normalen Kontrollrhythmus oder angestoßen durch Mitarbeiter, die Anzeige erstattet haben. Dann schaut die Behörde genauer hin und verlangt eine Gefährdungsbeurteilung, prüft Dienstunterlagen und Arbeitszeit. Stellt sie fest, dass diese Beurteilung fehlt und potenziell psychische Belastungen nicht berücksichtigt werden, fordert sie das Unternehmen auf, das nachzuholen. Es passiert zudem immer häufiger, dass der Zoll bei der Überprüfung auf Schwarzarbeit die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Schlepptau hat und dann eben auch geprüft wird, ob Gefährdungsbeurteilungen vorliegen.
Das ist den großen etablierten Firmen des Sicherheitsgewerbes bestimmt bewusst. Aber bekanntlich gibt es ja weitaus mehr mittelständische und kleine Firmen, von denen manche auch jenseits des Themas Arbeitssicherheit nicht gerade einen guten Ruf genießen…
Bei vielen läuft der Arbeitsschutz – und nicht nur der – im so genannten Betreibermodell: Der Firmeninhaber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass gesetzliche Anforderungen befolgt und in die Praxis umgesetzt werden, etwa das Betriebsverfassungs- und das Arbeitssicherheitsgesetz, die Maschinen- und die Arbeitsstättenverordnung. Und er muss sich stets auf dem Laufenden halten. Die Wirklichkeit sieht natürlich anders aus. Viele nehmen an einem Kurs der Berufsgenossenschaft teil, bekommen dort sozusagen die gesetzliche Grundausstattung – und das war’s dann. Dann reicht ein Ex-Mitarbeiter eines Tages eine Beschwerde ein, die Behörde prüft – und stellt fest, dass der Firmenbetreiber nur 20 Prozent von dem weiß, was er wissen müsste.
Was folgt: erhobener Zeigefinger oder echte Strafe?
Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden geben dem Betroffenen immer eine Chance. Also: Zuerst kommt der erhobene Zeigefinger mit einer Frist, um das Versäumte nachzuholen. Das ist aber durchaus als Strafandrohung zu verstehen. Wir reden hier von bis zu 15.000 Euro.
Hat jemals schon einer zahlen müssen?
Ist mir bisher nicht bekannt, dass müssen Sie recherchieren.
Was sind denn nun die psychischen Belastungen durch die Arbeit, denen besonders Wachleute ausgesetzt sind?
Das ist ein weites Feld, vor allem wenn man berücksichtigt, dass ja jeder mental schon sein „Päckchen“ von zu Hause mitbringt. Ein klassisches Beispiel: Jeder Empfangsmitarbeiter hat seine individuellen Arbeits- und Kontrollabläufe, die durch den Publikumsverkehr kontinuierlich unterbrochen werden. Nehmen wir einen solchen Empfangsmitarbeiter, der gerade von der Krebserkrankung seiner Frau erfahren hat. Er kommt also schon psychisch belastet zu seinem Arbeitsplatz. Und dann läuft zum einen der Alarm von der Brandmeldeanlage auf, zum anderen meldet sich ein Lkw-Fahrer, der schnellstens seine Ladung gelöscht haben und sich mit dem „Einen Moment, bitte“ nicht zufriedengeben will. Das alles muss nicht gleich zum Nervenzusammenbruch des Empfangsmitarbeiters führen, ist aber insgesamt psychisch höchst belastend.
Erfasst der Arbeitsschutz auch jene Situationen, die gerade in der Sicherheitsbranche nicht unbekannt sind: mangelndes Sozial- und Führungsverhalten von Vorgesetzten?
Und wie! Befragungen haben ergeben, dass 60 bis 70 Prozent der Mitarbeiter bei ihren Vorgesetzten professionelle Kommunikation und Führung vermissen. Mit den Aktionären kommunizieren – kein Problem. Interne Kommunikation – katastrophal und besonders im Sicherheitsgewerbe mit weniger optimalen Beispielen weit verbreitet. Da läuft es oft so: Der Chef sagt: Du hast immer gut gearbeitet, du bist jetzt Führungskraft. Fortbildung, Training – Pustekuchen. Es ist ja auch nicht jeder als Führungskraft geeignet und wird doch dazu ernannt – weil kein anderer da ist. Klassisches Beispiel für Totalversagen: Ein großer Bewachungsauftrag wird gekündigt, die dort eingesetzten Mitarbeiter wissen nicht, wie es weitergeht, haben Angst um ihren Arbeitsplatz. Kein Wort dazu vom Vorgesetzten. Das belastet. Und es ist gesetzlich vorgeschrieben, diese Belastung zu vermeiden.
Wenn Leute zusammenarbeiten, gibt es immer mal Schwierigkeiten. Muss denn jeder vor allem Menschlichen geschützt werden? Geht das nicht etwas zu weit?
Es geht um die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeit. Da muss der Staat schon ein bisschen mitreden dürfen. Er greift ja nicht direkt ein, sondern gibt nur vor: Als Chef musst du die Arbeit menschengerecht gestalten. Wie – das ist dein Geschäft. Dazu gehört ganz grundsätzlich, zu dokumentieren, wo psychische Gefahren lauern, die von der Arbeit ausgehen. Zum Beispiel: zu lange Arbeitszeiten. 300 Stunden im Monat – das belastet den Arbeitnehmer, und an dieser Schraube kann der Arbeitgeber drehen.
Was sind die Folgen problematischer Arbeitszeiten?
Zu lange, unregelmäßige Arbeitszeiten greifen in unseren Biorhythmus ein. Über eine kurze Zeit kann das sogar anregend sein. Zwei Wochen 120 Prozent geben für ein Projekt – ist mal was anderes, es fordert. Wenn es andauert, überfordert es. Der Körper reagiert mit Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, Einschlafschwierigkeiten. Wenn andere sich privat treffen, etwa am Wochenende, und ich selbst kontinuierlich arbeite, entfremde ich mich meiner Familie und verliere Freunde. Der soziale Austausch leidet. Das ist gesundheitsschädlich.
Ist das typisch für das Sicherheitsgewerbe oder malen Sie hier den Teufel an die Wand?
Atypisch ist es jedenfalls nicht. Man sieht das auf den einschlägigen Internetportalen, auf denen Arbeitgeber bewertet werden. Da gibt es genug Hinweise auf Sicherheitsunternehmen, bei denen sich Mitarbeiter über Arbeitszeiten beschweren oder sich nicht wertgeschätzt fühlen.
Das gilt aber nicht nur für Mitarbeiter, sondern auch für die gesellschaftliche Wahrnehmung der Branche als solche.
Das ist der Punkt: Wenn schon Führungskräfte ihre Mitarbeiter nicht wertschätzen, warum sollte es dann die Gesellschaft tun? Das ist heute besser als früher, doch auf der sozialen Leiter stehen die Wachleute immer noch weit unten. Wer nix kann, wird Wachmann, so eine weit verbreitete Sichtweise. Die Industrie macht das vor: Wer in der Produktion nicht mehr leistungsfähig genug ist, macht eben Werkschutz.
Wie ist darauf zu reagieren?
Die Branche muss selbstbewusster werden und ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen, stolz auf ihren Beruf zu sein. Das fängt schon bei der Außendarstellung an: Wer eine ordentliche Dienstkleidung trägt, sich zuvorkommend benimmt und vom ganzen Erscheinungsbild her „Sicherheit“ vermittelt, wird auch entsprechend wahrgenommen. Aber schauen Sie sich doch die typischen Bilder an: schäbige Jacken mit „Security“-Schriftzug, ausgewaschene Hosen, schlurfender Gang am Bahnsteig entlang. Wie viele Unternehmen achten auf diese Äußerlichkeiten? Oftmals müssen sich die Mitarbeiter ihre Dienstkleidung selbst kaufen, weil die Firma sie ihnen nicht zur Verfügung stellt, obwohl der Tarifvertrag etwas anderes vorgibt. In der Sicherheitsbranche lassen sich Menschen leicht zu Ressourcen degradieren. Firmengründer können in kurzer Zeit mit wenig Aufwand gutes Geld verdienen, zumal die Zugangsvoraussetzungen anspruchslos sind. Ein simpler Kurs bei der IHK genügt, um Unternehmer zu werden.
So hängt also das Thema Arbeitsschutz mit den seit vielen Jahrzehnten bekannten Dilemmata der Branche zusammen. Was würden Sie Wachleuten raten, wenn sie Defizite in Sachen psychischer Belastung bei ihrem Unternehmen sehen?
Da sind wir bei einem weiteren Dilemma. Wenn jemand darauf hinweist, dürfte er, gerade in einer kleinen Firma, oft zu hören bekommen: Du Lusche, geh‘ doch nach Hause – tschüss. Da ist die Entlassung programmiert. Ich kann nur raten, es vorsichtig zu thematisieren, etwa indem man ganz grundsätzlich nach Dienstanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen fragt.
Mal abgesehen, dass Arbeitgeber Gesetzen folgen müssen, die mehr Bürokratie und Aufwand bringen – gibt es, jenseits der Moral, betriebswirtschaftliche Vorteile?
Ganz klar: ja! Wer psychische Belastungen im Betrieb reduziert, verringert zugleich den Krankenstand. Auf den Trichter müssen die meisten Sicherheitsunternehmen erst noch kommen.
Wir können davon ausgehen, dass Securitas Fire Control & Service in Sachen Gefährdungsbeurteilung vorbildlich agiert, denn immerhin gibt es mit Ihnen extra einen Experten. Was konkret ist Ihre Aufgabe?
Es gab natürlich auch schon vor 2013 Prozesse für Arbeits- und Gesundheitsschutz, die seitdem Stück für Stück erweitert werden. Ich übernehme die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und sensibilisiere die Führungskräfte in den einzelnen Niederlassungen und Betriebsstätten, beispielsweise durch Vorträge zu den Gesetzen. Ich erarbeite Vorschläge dazu, wie man alles in die Praxis umsetzen kann. Das alles ist sozusagen von unten nach oben zu kommunizieren – ein kontinuierlicher Prozess.